Lizenzvereinbarung

  1. Urheberrecht
    Alle Urheberrechte an den erstellten Fotografien verbleiben beim Fotografen. Der Kunde erhält kein Eigentum an den Bildern, sondern ausschliesslich Nutzungsrechte gemäss dieser Vereinbarung.
  2. Nutzungsrechte (Standardlizenz)
    Der Kunde erhält das einfache, nicht-exklusive Recht, die erworbenen Fotografien wie folgt zu nutzen:
    • Persönliche und private Nutzung (z. B. Ausdrucke, Alben, private Social-Media-Profile).
    • Kommerzielle Nutzung in Kombination mit einem Produkt oder einer Dienstleistung (z. B. als Teil von Verpackungen, Flyern, Webseiten, Social-Media-Beiträgen für ein Unternehmen, Büchern oder Marketingmaterial).
  3. Einschränkungen
    Ohne gesonderte schriftliche Zustimmung des Fotografen ist es dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet:
    • Die Fotografien als eigenständiges Produkt zu vermarkten oder weiterzugeben (z. B. Verkauf als Poster, Kunstdruck, Stockfoto oder digitale Downloads).
    • Die Fotografien in Bilddatenbanken hochzuladen oder Dritten als Lizenz anzubieten.
    • Die Fotografien zu bearbeiten oder in einer Weise zu verfremden, die den Ruf des Fotografen beeinträchtigen könnte.
  4. Erweiterte Nutzungsrechte
    Eine Nutzung über die in Punkt 2 beschriebenen Zwecke hinaus (z. B. exklusive Rechte, unbegrenzte Weiterlizenzierung) bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit dem Fotografen.
  5. Urheberbenennung
    Bei Veröffentlichungen, sofern nicht anders vereinbart, ist der Fotograf als Urheber zu nennen: Foto: [Name des Fotografen].
  6. Vertragsstrafe bei Verstoss
    Jede Nutzung der Fotografien, die über die vereinbarte Lizenz hinausgeht, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann rechtlich verfolgt werden. Der Fotograf behält sich vor, Schadensersatz geltend zu machen.